Immer wieder werden uns Fragen zum Thema Spendenquittung oder auch Zuwendungsbestätigung gestellt. Die häufigsten beantworten wir gleich hier:
Wann bekomme ich eine Spendenquittung?
Für jede Spende, die du uns überweist, erhältst du auf Wunsch eine Spendenquittung, sofern wir Ihre vollständige Anschrift haben. Diese ist Voraussetzung, damit wir die Bescheinigung über die Spende ausstellen dürfen. Gib also deine Adresse bei einer Überweisung bitte mit an.
Reicht auch der Kontoauszug als Nachweis der Spende beim Finanzamt?
Bei Spenden bis zu 300 € genügt seit Jahresbeginn 2021 der Zahlungsbeleg, also etwa eine Kopie Ihres Überweisungsbeleges oder Kontoauszuges, um eine Spende bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Dürfen die Ofenmacher Spendenquittungen ausstellen?
Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Sofern du eine Bestätigung unserer Gemeinnützigkeit für Spenden bis 300 € benötigen, kannst du diese hier herunterladen: